Das Landgericht Coburg hat in einem Urteil vom 08.12.06 genau festgelegt, wann man als ebay Verkäufer in das Raster des Gewerbetreibenden fällt.
Die Grenze ist demnach überschritten, wenn man bei ebay selbst unter die Rubrik Powerseller fällt. Das passiert entweder ab einem monatlichen Umsatz von 3000€ oder mehr, oder bei über 300 verkauften Artikeln pro Monat.
Liegt man darunter, darf man sich - nach aktueller Rechtssprechung - weiter als Privatverkäufer bezeichnen und muss somit nicht den verbraucherrechtlichen Pflichten eines Unternehmers nachkommen.
via Ecin
Kleiner Gruß an unseren halb-saarländischen Deutsch-Italiener: Haste noch Luft nach oben? ![]()














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