Rechtliche Probleme beim Plugin Subscribe to Comments

Gerade beim SEO Marketing Blog gelesen, dass nun auch Abmahnungen wegen “nicht Vorhandensein” des Double Opt-In Verfahren beim Abonnieren der Blogkommentare verschickt werden.

Bis ich etwas Zeit und Muße habe um das Problem zu beheben, werde ich das Plugin vorerst deaktivieren.

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· Gelesen: 4825 · heute: 4

14 Kommentare zu “Rechtliche Probleme beim Plugin Subscribe to Comments”


  1. 1 Franz

    An deiner Stelle würde ich das selbe tun!

  2. 2 Lazlokides Entonkitami

    Ist zwar schon etwas her, aber gibts zu dem Problem etwas neues? Bin durch Zufall auf das Thema hier gekommen, ggf. muss ich da einfach nochmal selbst suchen. Hatte mich das aber schon gefragt wie das mit dem Opt In bei den Kommentaren ist.

  3. 3 Ferrarifan

    Ja das ist ein Problem, und noch hat es keine Lösung :(

  4. 4 Oliver B.

    “Ja das ist ein Problem, und noch hat es keine Lösung”
    Leider, aber was icht ist, kann ja noch werden ;-)

  5. 5 Maik

    Danke für den Hinweis. Diese ganzen Abmahnwellen nerven doch ganz schön… *nerv*

  6. 6 Frank D.

    Wahnsinn, was man heute alles bedenken muss, nur um einer Abmahnung zu entgehen. Da macht doch das Ganze gar keinen Spaß mehr :(

  7. 7 Birgit

    Stimmt Frank - es ist schon krass, auf was man heute aufpassen muss, wenn man eine Website betreibt…

  8. 8 Max

    Werden da tatsächlich noch Abmahnungen für verschickt?

  9. 9 autocompleteme

    Guter Tipp! … @Max ich glaube sobald deine Seite populär wird musst du höllisch aufpassen, weil die Abmahnanwälte nur darauf warten etwas zu finden!

    Eine Seite zu finden wo etwas nicht stimmt, 3 min
    Die vorgefertigte Abmahnung umändern, 2 min
    Per Post verschicken 1 min

    Abmahnung in 6 min fertig ;-)

  10. 10 Tina

    Hätte auch nicht anders gehandelt, schlimm mit den ganzen Abmahnungen im Web. Denke aber das sollte mittlerweile nicht mehr vorkommen, dass da Abmahnungen verschickt werden?

  11. 11 Webdesign Bamberg

    Newsletter Anmeldungen sowie Logins, zum Beispiel wenn jemand einen Bookmarkdienst betreibt fallen im Übrigen ebenfalls unter diese Regelung. Man muss in Deutschland leider sehr sehr vorsichtig sein mit dem was man macht. Am besten ist es manchmal einfach eine .com Domain anonym zu registrieren, dann können die Anwälte auch nicht viel machen.

  12. 12 jan

    habe jetzt tatsächlich von leuten gehört, die dank des plugins ne abmahnung gekriegt haben und habe das teil deswegen überall ausgebaut..

  13. 13 Stephan Ullmers

    Schade, dass sich auf diesem Blog nichts mehr tut. Hab ihn gerade entdeckt und war sooo begeistert :-(

  14. 14 Christa

    Die Probleme sind ja längst behoben oder, dann sollte es hier mal ein bisschen weitergehen :)

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